Mitgliedschaft

Mitglied kann fast jeder werden (die wenigen Ausnahmen finden sich im Satzungsauszug weiter unten)!

Da der Verein sich derzeit hauptsächlich durch die (wirklich sehr niedrigen!) Beiträge der Mitglieder finanziert, ist es wichtig, dass möglichst viele Unterstützer*innen dem Verein beitreten. Wir freuen uns daher über jeden eingehenden Mitgliedsantrag!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:

  • Ermäßigt (Schüler*innen, Studierende, Erwerbslose, Azubis , Freiwilligendienstleistende):  6.- Euro  pro  Jahr
  • Regulär: 12.- Euro  pro  Jahr
  • Organisationen: 50.- Euro  pro  Jahr

Über Spenden oder aufgestockte Jahresbeiträge freuen wir uns natürlich!

Die vollständige Beitragsordnung kann hier heruntergeladen werden (pdf, 0.2 MB).

Der Antrag auf Mitgliedschaft  kann hier heruntergeladen werden (pdf, 0.2 MB).

Wichtig: Es muß in jedem Fall eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden! Alle den Verein betreffenden Mitteilungen (etwa Einladungen zur Mitgliederversammlung, etc.) werden per E-Mail versendet!

Der Antrag sollte außerdem – soweit möglich – vollständig ausgefüllt werden – 4 Kreuzchen müssen es sein.

Bankverbindung:

WICHTIG: Bitte als Verwendungszweck den Namen und „Mitgliedsbeitrag 2015“ angeben!

Inhaber: Freunde und Förderer der BezirksschülerInnenvertretung Köln und Schüler gegen Rechts Köln e.V.
Kontonummer: 287350
BLZ: 83094494 (Volksbank Eisenberg)
BIC: GENO DE F1 ESN
IBAN: DE71830944940000287350

Die Mitgliedschaft im Verein ist in den Paragraphen §3 und §4 der Vereinssatzung geregelt:

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person oder jede
juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme
der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Ausgenommen sind hierbei Personen und
Gruppierungen, die:
1. vom Verfassungsschutz als rechtsextrem, rechtspopulistisch, rechtsradikal oder religiös­
fundamentalistisch eingestuft sind oder waren,
2. Mitglieder oder Sympathisanten einer oder mehreren der in 1. genannten Organisationen
sind.
(2) Sollte einem Mitgliedsantrag, der die in (1) genannten Voraussetzungen erfüllt, auf Grund
mangelnder Kenntnis stattgegeben worden sein, so ist die Mitgliedschaft nichtig.
(3) Erfüllt ein Mitglied nachträglich die in (1) genannten Voraussetzungen, so erlischt automatisch
die Mitgliedschaft.
(4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
(5) Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung.
Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung. Näheres
regelt die Beitragsordnung.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Die Mitgliedschaft endet außerdem mit dem Eintritt in eine oder der Unterstützung einer in § 3,
Ziffer 1 genannte Organisation.
(3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
(4) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden,
wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger
Grund vorliegt.